L.III.1. und L.III.2.); 2. W.________ sei freizusprechen vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft); 3. Das Strafverfahren gegen W.________ wegen Hausfriedensbruch, angeblich begangen bzw. festgestellt am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft), sei einzustellen, eventualiter sei er vom entsprechenden Vorwurf freizusprechen; 4. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen; 5. W._____