2. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien zulasten der Berufungskläger zu verlegen. 3. Es sei der Anschlussberufungskläger in Gutheissung der Anschlussberufung und in Abänderung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Juni 2021 von der Anklage des Hausfriedensbruchs kostenlos freizusprechen, bzw. das Verfahren sei mangels Strafantrag einzustellen. 4. Es seien in Gutheissung der Anschlussberufung und in Abänderung des des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Juni 2021 die gesamten Verfahrenskosten vollumfänglich zulasten des Kantons Bern zu verlegen.