IV. 1. Die Beschuldigten seien unter solidarischer Haftbarkeit zum Ersatz der Interventionskosten von Herrn AI.________ für das erst- und oberinstanzliche Verfahren gemäss Kostennoten zu verurteilen. 2. Die Beschuldigten seien zur Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten zu verurteilen. 3. Die erforderlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.