der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, begangen am BN.________(Datum), in AO.________ z.N. von AI.________ und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angemessen zu bestrafen. III. Der Beschuldigte 16. (AE.________) vgt. sei im Sinne der Anklage u.a. schuldig zu erklären: der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 Ziff. 2 Abs. 2 StGB, begangen am BN.________(Datum), in AO.________, z.N. von AI.________, und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angemessen zu bestrafen.