5. Entschädigung 5.1. Die Beschuldigten 1-16 seien unter solidarischer Haftung zu verurteilen, dem Privatkläger 1 (AG.________) für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren gestützt auf Art. 433 Abs. 1 i.V.m. Art. 418 Abs. 2 StPO eine Entschädigung gemäss eingereichter Kostennote zu bezahlen. 5.2. Die Beschuldigten 1-16 seien unter solidarischer Haftung zu verurteilen, dem Privatkläger 1 (AG.________) für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren gestützt auf Art. 436 i.V.m. Art. 433 Abs. 1 und Art. 418 Abs. 2 StPO eine Entschädigung gemäss eingereichter Kostennote zu bezahlen.