3. Zivilklage Die Zivilklage sei gutzuheissen und die Beschuldigten 1-16 seien unter solidarischer Haftung zu verpflichten, dem Privatkläger 1 (AG.________) gestützt auf Art. 41 i.V.m. Art. 50 Abs. 1 OR und Art. 285 StGB eine angemessene Genugtuung von mindestens CHF 5'000.00 zzgl. 5 % Zins seit dem BN.________(Datum) zu bezahlen.