19 2. Schuldsprüche und Sanktion 2.1. Die Beschuldigten 1-15 seien der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 StGB begangen zum Nachteil des Privatklägers 1 (AG.________) schuldig zu sprechen (Ziff. 1 der Anklageschrift) und — unter Einbezug der rechtskräftigen Verurteilungen wegen Hausfriedensbruchs (Ziff. 2.1 der Anklageschrift) — zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. 2.2. Der Beschuldigte 16 (AE.________) sei der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach Art.