P. AE.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Juni 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich des Schuldspruchs, wonach AE.________ des Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen bzw. festgestellt am 10. Februar CI.________(Jahr) und BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft) z.N. AP.________, schuldig erklärt wurde.