1. zu einer Geldstrafe von 172 Tagessätzen zu CHF 40.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24.09.2018. Die Polizeihaft von einem Tag sei im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe anzurechnen. Der Vollzug der Geldstrafe sei bei einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). II. Das Widerrufsverfahren gegen K.________ betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten vom 08.09.2016 sei einzustellen, unter Auflage der Verfahrenskosten an den Kanton Bern.