10 Weiter wurden auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft (pag. 4100 f.) die Akten BM .________ bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland betreffend das Strafverfahren gegen AS.________ ediert (pag. 4119 ff.). Weiter wurden mit Beschluss vom 8. Juni 2022 diverse Beweisanträge gutheissen und alle erstellten Fotos betreffend die Handverletzung des Beschuldigten AE.________ vom BN.________(Datum) bei der Kantonspolizei Bern eingeholt (pag. 3338 ff.), sämtliche Unterlagen betreffend die Behandlung der Handverletzung des Beschuldigten AE.