4189 ff.). Im Vorfeld und/oder während der Berufungsverhandlung wurden die beschuldigten Personen, die Straf- und Zivilkläger, der Strafkläger und die Rechtsvertretungen teilweise von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung dispensiert. Für die An- und Abwesenheiten wird auf das Protokoll der Berufungsverhandlung verwiesen (pag. 4189 ff.).