3167 f.) und Rechtsanwalt Dr. F.________ mit Schreiben vom 31. Januar 2022 für die Beschuldigte E.________ (pag. 3172) mit, keine Anschlussberufung zu erklären. Mit Verfügung vom 21. Februar 2022 wurde von den Anschlussberufungen der Beschuldigten A.________, G.________, Y.________, AC.________, W.________ und K.________ Kenntnis genommen und gegeben. Zudem wurde festgestellt, dass der Beschuldigte U.________ seine am 24. Januar 2022 erklärte Anschlussberufung mit Schreiben vom 26. Januar 2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde von den Eingaben, mit welchen ausdrücklich keine Anschlussberufung erklärt und kein Nichteintreten auf die Berufungen geltend gemacht wurde, Kenntnis ge-