Mit Verfügung vom 3. Januar 2022 wurde vom Verzicht auf Einreichung einer Berufungserklärung von AM.________ und den eingereichten Berufungserklärungen Kenntnis genommen und den anderen Parteien Gelegenheit eingeräumt, innert Frist Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufungen zu beantragen (pag. 3106 ff.). Es reichten am 4. Januar 2022 Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten A.________ (pag. 3132), am 18. Januar 2022 Rechtsanwalt Dr. H.________ für den Beschuldigten G.________ (pag. 3138 ff.), am 24. Januar 2022 Rechtsanwalt Dr. AR.________ für den Beschuldigten Y.__