4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. 1.6 Weitere Verfügungen Schliesslich traf die Vorinstanz die weiteren Verfügungen betreffend Löschung biometrisch erkennungsdienstlicher Daten und der DNA-Profile (Bst. A. bis E. und Bst. G. bis J. sowie O. bis P. jeweils Ziff. IV. und Bst. F., K., L., M., N. jeweils Ziff. V. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie die Einziehung und Vernichtung von Gegenständen, Rückgabe von Gegenständen und die Eröffnung (Bst. R. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).