Betreffend den Beschuldigten U.________ (Bst. K. Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): 1. Das Widerrufsverfahren gegen U.________ bezüglich des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 11.3.2013 wird gestützt auf Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt. 2. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 150.00 werden vom Kanton Bern getragen. 3. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet.