Die vollen Auslagen setzen sich zusammen aus: Auslagen des Gerichts CHF 72.50 Total CHF 72.50 Total Verfahrenskosten CHF 9’797.50 Betreffend den Beschuldigten AE.________ setzte die Vorinstanz die von ihm zu tragenden anteilsmässigen Verfahrenskosten auf insgesamt CHF 2'469.40 fest, sich zusammensetzend aus ¼ der vollen Gebühren, ¼ der Auslagen des Gerichts sowie der Zeugenentschädigung (Bst. P. Ziff. II. 3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs):