Zudem verurteile die Vorinstanz die Beschuldigten jeweils zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), sich je beschuldigte Person – mit Ausnahme des Beschuldigten AE.________ – zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2'431.25 und Auslagen von CHF 18.15, insgesamt bestimmt auf CHF 2'449.40 (Bst. A. bis O. jeweils Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Die vollen Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 1’425.00 Kosten des Gerichts (inkl. schriftl. Begründung) CHF 8’300.00 Total CHF 9’725.00