_, den Beschuldigten G.________, den Beschuldigten I.________, die Beschuldigte K.________, den Beschuldigten M.________, den Beschuldigten Q.________, den Beschuldigten U.________, den Beschuldigten W.________, den Beschuldigten Y.________ und den Beschuldigten AE.________ zu einer Verbindungsbusse unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung (Bst. A., D., E., F., G., I., K., L., M., P. jeweils Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils). Zudem verurteile die Vorinstanz die Beschuldigten jeweils zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), sich je beschuldigte Person – mit Ausnahme des Beschuldigten AE.