I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und der Beschuldigten AC.________ eine Entschädigung von CHF 3'481.35 (Bst. O. Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte (private Verteidigung bis zur Einsetzung einer amtlichen Verteidigung) zu. 1.2 Schuldsprüche, Strafpunkt und Kostenfolgen Demgegenüber erklärte die Vorinstanz die Beschuldigten allesamt schuldig des Hausfriedensbruchs, begangen bzw. festgestellt am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft) zum Nachteil des AP.________ (nachfolgend: AP.________; Bst. A. bis P. jeweils Ziff.