57 Die vorläufige Festnahme wird im Umfang von 1 Tag an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 3'900.00. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 22'058.80. 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'000.00. III. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: