3. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 27. Dezember 2018 in Münsigen; und gestützt darauf sowie gestützt auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. I.1.1., I.1.2.2., I.1.2.3., I.1.3.-I.1.4. hiervor und in Anwendung der Artikel 22 Abs. 1, 34, 40, 41, 43, 44, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 Bst. b, 122, 123 Ziff. 1, 285 Ziff. 1 StGB 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.