3.1. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, C.________ CHF 295.70 als Schadenersatz zu schulden. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 56 3.2. A.________ wird in Anwendung der Artikel 41 und 47 OR zur Bezahlung von CHF 1'500.00 Genugtuung an C.________ verurteilt. 3.3. Es wird festgestellt, dass A.________ anerkannt hat, E.________ CHF 1'270.00 als Schadenersatz zu schulden. Die Zivilklage wird insoweit als gegenstandslos abgeschrieben.