Dazu kommt die tatsächliche Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einschliesslich Eröffnung (4.5 Stunden) sowie der gebotene Aufwand für Eingaben an das Gericht, inkl. Berufungsanmeldung und -erklärung von zwei Stunden. Es resultiert ein gebotener Gesamtaufwand von 18 Stunden und damit ein amtliches Honorar von CHF 3'600.00. Die Honorarnote basiert auf einem Stundensatz für das volle Honorar von CHF 250.00. Bei 18 Stunden ergibt dies ein Honorar von insgesamt CHF 4'500.00. Dieses Honorar liegt im Rahmen gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. c und 3 PKV und erscheint