In seiner Honorarnote vom 12. September 2022 macht Rechtsanwalt B.________ bei einem Aufwand von 20,75 Stunden ein Honorar von CHF 5'187.50 zuzüglich auslagen und Mehrwertsteuer für seine Aufwände geltend, wobei dieses Honorar den Aufwand für die Hauptverhandlung, die Urteilseröffnung sowie die Nachbearbeitung noch nicht umfasst (pag. 1392 ff.). Die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ ist teils nicht nachvollziehbar. So finden sich verschiedentlich Einträge, welche als Tätigkeit eine E-Mail aufführen, als Leistungsart ein Telefonat sowie als Spesendetail wiederum eine E-Mail.