Gesundheitszustand Es sind keine gesundheitlichen Probleme bekannt (vgl. pag. 1349). Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatland Der Beschuldigte ist italienischer Staatsbürger und lebte von 2009 bis 2015 in Italien. In dieser Zeit war er in der Lage, eine Arbeit an einer Rezeption zu finden, wen auch nur befristet (pag. 1378). Er beherrscht die Landessprache einwandfrei. Durch seine Eltern und seinen mehrjährigen Aufenthalt wird er mit den dortigen Gepflogenheiten vertraut sein und über ein gewisses Beziehungsnetz verfügen. Zu seinen dortigen Familienangehörigen hat er hingegen kaum Kontakt. Das Verhältnis zum Vater ist schwer gestört (pag. 1378, Z. 26).