__ AG wurde er mit total CHF 9'527.15 unterstützt (pag. 1346). Seither sind keine Sozialhilfebezüge vermerkt. Es erscheint grundsätzlich nachvollziehbar, dass er nach der Wiedereinreise Fuss fassen musste. Aktuell kommt er selbst für seinen Lebensunterhalt auf. Die in erster Instanz anerkannten Zivilforderungen konnte er bereits begleich (pag. 1373, Z. 4). Es sind keine Betreibungen gegen ihn vermerkt. Es bestehen geringfügige Verlustscheine von CHF 2'659.90 (pag. 1344 f.). Er hat weder namhaftes Vermögen noch Schulden (pag. 1352). Die finanziellen Verhältnisse sind intakt. Gesundheitszustand Es sind keine gesundheitlichen Probleme bekannt (vgl. pag.