49 durch das RAV vermittelten Anstellung beanspruchte er ab dem Jahr 2001 Sozialhilfe und hielt sich mit vermittelten Nebenjobs über Wasser. In den Jahren 2015 bis 2018 arbeitete er in der Hotellerie. Seit dem Jahr 2018 arbeitet er in einem Call Center der S._____ AG (pag. 1349). In diesem Bereich absolviert er zurzeit eine Weiterbildung zum Versicherungsberater (pag. 1372, Z. 35 ff.). Einerseits ist somit festzuhalten, dass die berufliche Entwicklung des Beschuldigten nach der Grundausbildung unstet verlief. Er war mehrfach arbeitslos und wurde durch den Sozialdienst unterstützt.