Diese Beziehungen würden durch eine Landesverweisung nicht gekappt. Der Verwandtschaft wären Besuche in Italien zuzumuten und der Kontakt kann auch auf andere Weise aufrechterhalten werden. Integration in der Schweiz Der Beschuldigte verbrachte seine gesamte Kindheit und nahezu sein gesamtes Leben in der Schweiz. Er ist sprachlich und kulturell gut integriert. Er verfügt wegen seines langen Aufenthalts über ein intaktes Beziehungsnetz unter anderem zur Familie seiner Ehefrau, zu früheren Kollegen aus dem KV, einem Onkel und seinen Cousins sowie den aktuellen Arbeitskollegen. In beruflicher Hinsicht verfügt der Beschuldigte über eine Grundausbildung als Kaufmann.