48 der Beschuldigte bis zu diesem Zeitpunkt auf 21 strafrechtliche Verurteilungen brachte; insgesamt wurde er zu über 49 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 762). Nachdem der Beschuldigte per 4. Januar 2009 aus der Schweiz weggewiesen worden war, wurde er am 19. März 2012 wegen rechtswidriger Einreise, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung sowie einer Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse verurteilt. Das Einreiseverbot wurde auf sein Ersuchen im April 2014 aufgehoben.