Ferner wurde er mit Urteil der der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 19. März 2012 erneut unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt (vgl. zum Ganzen pag. 1354 f.). Mehrere Verurteilungen (Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, einfache Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung, rechtswidrige Einreise und Hinderung einer Amtshandlung) stellen keine klassische Beschaffungskriminalität dar. Der Beschuldigte fiel mehrfach durch renitentes Verhalten gegenüber Behörden und Beamten auf und wurde in der Vergangenheit bereits gewalttätig.