47 23.1.2 Weitere Kriterien nach Art. 31 Abs. 1 VZAE Aufenthaltsdauer in der Schweiz Die äusserst lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz wurde bereits thematisiert. Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Der Beschuldigte rutsche nach eigenen Angaben in den 90er Jahren in die Drogenszene ab und fiel – so die Verteidigung – durch Beschaffungskriminalität auf (vgl. pag. 1348 f.). Im Strafregister sind zwei Einträge vorhanden.