23. Subsumtion 23.1 Schwerer persönlicher Härtefall 23.1.1 Person, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist Der Beschuldigte ist italienischer Staatsangehöriger. Er wurde in der Schweiz geboren und verbrachte die Kindheit sowie die prägenden Jugendjahre hier, absolvierte mithin die obligatorische Schulzeit. Er wuchs mit einer älteren Schwester bei seinen Eltern auf und erlebte eine fröhliche und gute Kindheit. Nach der Schulzeit machte er eine 3-jährige Berufslehre zum Kaufmann. Als er 20 Jahre alt war, kehrten seine Eltern und seine Schwester nach Italien zurück.