Im Urteil 6B_658/2020 vom 23. August 2021 hat das Bundesgericht erwogen, es würden dem Aussprechen einer Landesverweisung keine grund- und menschenrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, zumal der Beschwerdeführer noch kinderlos sei und er im Wissen um die drohende Landesverweisung seine jetzige Ehefrau geheiratet habe (Urteil des Bundesgerichts 6B_658/2020 vom 23. August 2021 E. 3.5.). Selbst bei einer stabilen Familie hat es der Täter, der den Fortbestand seines Familienlebens in der Schweiz selbstverschuldet und mutwillig aufs Spiel gesetzt hat, hinzunehmen, wenn die Beziehung zu seiner Ehefrau künftig nur noch unter