Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 3.3.3). Im Urteil 6B_658/2020 vom 23. August 2021 hat das Bundesgericht erwogen, es würden dem Aussprechen einer Landesverweisung keine grund- und menschenrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, zumal der Beschwerdeführer noch kinderlos sei und er im Wissen um die drohende Landesverweisung seine jetzige Ehefrau geheiratet habe (Urteil des Bundesgerichts 6B_658/2020 vom 23. August 2021 E. 3.5.).