21. Fazit und konkrete Strafe Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Der Vollzug der verbleibenden 16 Monate wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die vorläufige Festnahme wird im Umfang von 1 Tag an die Freiheitsstrafe angerechnet. Er wird ferner zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 130.00, ausmachend total CHF 3'900.00 verurteilt. V. Landesverweisung