Ferner wurde er mit Urteil der der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 19. März 2012 erneut unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt (vgl. zum Ganzen pag. 1354 f.). Die Vorstrafen liegen bereits mehrere Jahre zurück und die Löschfristen sind mithin im Zeitpunkt des Urteils beinahe abgelaufen (vgl. Art. 369 Abs. 1 Bst. b und c i.V.m. Abs. 2