Der Beschuldigte weist mehrere Vorstrafen aus. Er wurde mit Urteil des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen vom 14. Juni 2007 unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung und Beschimpfung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Ferner wurde er mit Urteil der der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 19. März 2012 erneut unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig erklärt (vgl. zum Ganzen pag.