Die mehrmaligen Versuche, die Schuld den anderen Anwesenden anzulasten, weist nicht auf tatsächliche Einsicht hin. Gleichermassen bezieht sich seine Reue in erster Linie auf seine persönliche Situation, wohl im Hinblick auf eine drohende Landesverweisung. Ebenso wenig hat der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seine Version weicht in wesentlichen Punkten von derjenigen der übrigen Befragten ab. Geständig war er lediglich in Bezug auf den Vorwurf der mehrfachen Beschimpfung. Der Beschuldigte weist mehrere Vorstrafen aus.