18. Täterkomponenten Es wird vorab auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1201 ff.). Der Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen und hat nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geheiratet. Er hat ein gutes Verhältnis zum Sohn seiner Ehefrau aus erster Ehe. Eigene Kinder hat er noch nicht. Für seine Arbeit in einem Call Center absolviert der Beschuldigte zurzeit eine Weiterbildung zum Versicherungsberater. Gegen ihn wurden Verlustscheine im Betrag von rund CHF 2'500.00 ausgestellt. Betreibungen sind hingegen nicht vermerkt (pag.