37 Souhüng", "verdammti Arschlöcher", "Nuttensohn", "Wixer" und "Bastarde". In Bezug auf jeden der vier Polizeibeamte erscheinen 10 Tagessätze Geldstrafe angemessen. Der erste Vorfall wird im Umfang von rund ⅔, konkret mit 7 Tagessätzen, asperiert. Die übrigen 3 Vorfälle werden aufgrund des zeitlichen und örtlichen Zusammenhangs hälftig, also mit jeweils 5 Tagessätzen, asperiert. Entsprechend resultiert für die Beschimpfungen unter Vorbehalt der nachfolgenden Erwägungen eine Geldstrafe von 37 Tagessätzen.