Im Sinne einer Referenz empfehlen die VBRS- Richtlinien für einen Täter, der den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis zu zehn Personen) als "Arschloch", "Wixer" und "dumme Siech" bezeichnet, 10 Strafeinheiten. Der Beschuldigte beschimpfte E.________ am 17. Dezember 2018 im Bus vor anderen Fahrgästen als «Arschloch», «Wixer», «Vollidiot» und «hirnamputiert». Mit diesen Ausfälligkeiten brachte er seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass E.________ das Stoppsignal ignoriert haben soll und der Beschuldigte in strömendem Regen habe nach Hause laufen müssen (pag.