Sein Auftreten und seine Äusserungen während der Fahrt, verbunden mit den vorbestehenden Spannungen wegen des Vorfalls vom 17. Dezember 2018 und des Gesprächs beim Einsteigen in den Bus, wirkten auf den Buschauffeur bedrohlich, wie dieser mehrmals betonte. Durch das Packen des Arms und das Schütteln des Buschauffeurs, während dem dieser den Bus lenkte und nicht adäquat darauf reagieren konnte, signalisierte der Beschuldigte zudem Beharrlichkeit und die Bereitschaft, die bis dahin verbale Auseinandersetzung auf physischer Ebene auszutragen. Die physischen Einwirkungen gegen den Buschauffeur E.________