und hatte aufgrund der beengten Verhältnisse keinerlei Möglichkeit, den Schlägen auszuweichen. Gegenwehr gegen den 185cm grossen und rund 110kg schweren Beschuldigten (pag. 68) war für C.________ altershalber und in sitzender Position nicht möglich. Der neben ihm im Gang stehende Beschuldigte hatte sein Opfer völlig in seiner Gewalt. Diesem blieb nichts Anderes übrig, als die Hände vor das Gesicht zu erheben, was kaum Schutz bot. Mit seiner überlegenen Konstitution und Position konnte der Beschuldigte massiv und zunächst ungehindert auf C.________ einwirken.