22 derweitig (denkbar wäre etwa ein Zusammenprallen mit den Köpfen) verursacht wurden, ist nicht zentral. Es ist erstellt, dass die (unstrittigen) Verletzungen auf die (unstrittige) Gegenwehr des Beschuldigten zurückzuführen ist, der Beschuldigte also diese verursachte. Es ist zu Gunsten des Beschuldigten nicht davon auszugehen, dass er E.________ verletzen wollte. Durch seine körperliche Gegenwehr nahm er entsprechende Verletzungen jedoch in Kauf. Der Sachverhalt (bzw. die Sachverhalte)