Die Kammer hält dennoch fest, dass ein kurzes Festhalten und Schütteln des Buschauffeurs zwar unvorhersehbare Reaktionen hervorrufen könnte, im vorliegenden Fall aber keine erhöhte Möglichkeit für einen Kontrollverlust über den Bus oder eine Kollision geschaffen wurde. Dies nicht zuletzt, weil das Verkehrsaufkommen zu dieser Zeit eher gering gewesen sein dürfte. Bezüglich des Ablaufs im hinteren Teil des Busses kann vorab auf die obigen Erwägungen verwiesen werden. Demnach versetzte der Beschuldigte C.________ mehrere wuchtige Faustschläge in den Kopfbereich. Um den Beschuldigten zu stoppen, nahm E.________ diesen von hinten in den Würgegriff.