Durch das vorerwähnte Packen und Schütteln am Arm des Buschauffeurs während der Fahrt, störte, beeinträchtigte, behinderte und gefährdete A.________ den öffentlichen Verkehr auf der Strasse und brachte auf die geschilderte Art und Weise wissentlich Leib und Leben von Menschen, namentlich von den weiteren Buspassagieren sowie von anderen Verkehrsteilnehmern, in Gefahr. Eventuell blieb diese Störung, Behinderung und Gefahr an Leib und Leben für Menschen in den betreffenden Fällen aus.