Gesichert ist somit, dass der Beschuldigte eine Mehrzahl von Faustschlägen, mindestens zwei, ausführte, welche das Opfer effektiv am Kopf trafen und die erwiesenen Verletzungen verursachten. Die Schläge erfolgten unerwartet und ohne Ankündigung, was die Möglichkeit eines Ausweichens beim ersten Schlag verunmöglichte. Da der Beschuldigte stand und C.________ im Bus sass, erfolgten die Schläge von oben und C.________ konnte sich nicht in Deckung begeben, sondern nur die Hände heben, was jedoch nicht verhindern konnte, dass es dennoch Treffer am Kopf gab. Die Schläge erfolgten heftig und stark. Dies verdeutlichen die verursachten Verletzungen bei C.___