Im Kerngeschehen berichteten jedoch sämtliche Anwesenden übereinstimmend, dass der Beschuldigte gegenüber dem sitzenden (und telefonierenden) Opfer völlig die Kontrolle verloren hatte und dass er dieses mit mehreren kräftigen, gezielten Faustschlägen gegen den Kopf traktierte. Der Buschauffeur intervenierte nach den ersten Schlägen und packte den Beschuldigten von hinten. Aus diesem Grund – und nicht aus eigenem Antrieb – hat der Beschuldigte vom Opfer abgelassen. Soweit der Beschuldigte suggeriert, die Schläge seien erfolgt, als er sich aus dem Würgegriff befreien wollte, handelt es sich um reine Schutzbehauptungen. Sämtliche Passagiere sagten aus, der Buschauffeur sei C._____