___ ausgetauscht. Deshalb habe er, der Beschuldigte, gedacht, sie würden sich kennen, und sich in die Enge getrieben gefühlt. C.________ habe ihm dann keine Möglichkeit mehr gelassen, er habe einfach das Mobiltelefon loswerden wollen. Dann sei die Situation eskaliert, er habe aber niemanden willentlich schwer verletzen wollen (zum Ganzen pag. 1375 ff.). Zugelangt habe er nur anfangs bei dem Mobiltelefon. Im darauffolgenden Gefecht habe er nur versucht, sich zu befreien. Seiner Wahrnehmung zufolge sei er in Panik geraten und habe im Affekt gehandelt (pag.