Es seien gezielte Schläge gewesen. Das Opfer habe nur versucht, sich zu schützen. Geschlagen habe der Beschuldigte von oben nach unten; das Opfer sei ja gesessen. Der Beschuldigte habe aufgehört zu schlagen, weil er ihn von hinten gepackt habe. Sonst hätte er ihn vielleicht zu Tode geschlagen (pag. 142 ff.). C.________ gab bei der polizeilichen Einvernahme an, nachdem er das Natel hervorgenommen habe, habe der Beschuldigte zwei oder dreimal mit der Faust zugeschlagen. Er glaube dreimal mit der Faust, bis der Chauffeur ihn wegdrücken konnte. Alle drei Schläge seien praktisch auf der gleichen Höhe auf den Kopf gewesen. Es sei nur Kopf und als er abwehren wollte Hand getroffen worden.